Höhere Sozialhilfe führt zu mehr Sicherheit

24. April 2024

Erstmals belegt eine Studie einen direkten kausalen Zusammenhang zwischen der Höhe der Sozialhilfe für Geflüchtete und der Anzahl registrierter Straftaten. Bezahlen Kantone Geflüchteten mehr Geld, gehen Bagatell- und Drogendelikte zurück. Nicht belegen lässt sich hingegen die Annahme, dass eine tiefe Sozialhilfe einen erhöhten Anreiz darstellt, eine Stelle zu suchen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) begrüsst diese Studienergebnisse, die eine wichtige Wissenslücke schliessen und zu einer Versachlichung des Diskurses beitragen.

Die Studie deutet darauf hin, dass das Wohlergehen von Geflüchteten durch eine höhere Sozialhilfe verbessert werden kann. Bereits geringe Beträge können einen positiven Effekt erzielen. So führt laut der Studie eine Erhöhung der Sozialhilfe um 100 Franken pro Monat etwa zu einem merkbaren Rückgang bei Bagatell- und Vermögensdelikten. Gleichzeitig wird durch die Abnahme der Strafdelikte die öffentliche Sicherheit erhöht. Und schliesslich entlastet ein Rückgang von Strafdelikten den Aufwand der Behörden und senkt die Ausgaben des Kantons. Keinen Einfluss hat die Höhe der Sozialhilfe hingegen auf Gewaltdelikte. Dort ist kein kausaler Zusammenhang erkennbar.

An der Studie nahmen Forschende der Universitäten Zürich und Basel, der ETH Zürich, der HES-SO Wallis sowie der Universitäten von Turin (IT) und Mannheim (DE) teil. Sie haben die Daten von 34'000 Personen mit vorläufiger Aufnahme untersucht.

Ausgewertet wurden Daten zwischen 2009 und 2016. Seit 2016 ist die Sozialhilfe für diese Personengruppe in den Kantonen kaum gestiegen. Bei der Unterstützung für die Erwerbsintegration gab es hingegen seither positive Entwicklungen: 2019 haben sich Bund und Kantone mit der Einführung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) auf fünf verbindliche Wirkungsziele geeinigt und die Mittel für die Integrationsförderung deutlich erhöht.

Asylsozialhilfe ist deutlich tiefer als Sozialhilfe

In der Schweiz erhalten Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene Ausländer*innen und Personen mit Schutzstatus S Asylsozialhilfe (ASH). Im Gesetz ist festgehalten, dass Asylsozialhilfe tiefer als die reguläre Sozialhilfe liegen muss (Art. 82 Abs. 3 AsylG). Wie hoch die Differenz sein soll, ist jedoch nicht gesetzlich geregelt. Entsprechend ist die Ausgestaltung den Kantonen überlassen.

Generell liegt die Asylsozialhilfe deutlich unter der regulären Sozialhilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Im Durchschnitt ist die Asylsozialhilfe in der Schweiz rund 40 Prozent tiefer als die Sozialhilfe und dem durch die SKOS errechneten, sozialhilferechtlichen Existenzminimum. Je nach Kanton variiert die Differenz von 20 Prozent bis zu 70 Prozent.

Tiefe Sozialhilfe führt zu Ausgrenzung

Die Studie bestätigt die Haltung der SFH, dass die tiefen Ansätze der Asylsozialhilfe eine erfolgreiche Integration massgeblich behindern. Besonders betroffen davon sind Familien mit Kindern. Es ist mit Asylsozialhilfe kaum möglich, am sozialen Leben teilzunehmen, wenn z.B. keine Bahn- oder Bustickets für einen Besuch bei Freunden oder Verwandten bezahlt werden können. Die tiefe Sozialhilfe führt so zu mehr Ausgrenzung und Stigmatisierung. Gleichzeitig belegt die Studie, dass sich das Risiko, straffällig zu werden erhöht, wenn die Höhe der Asylsozialhilfe nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu decken.

Die SFH setzt sich dafür ein, dass vorläufig aufgenommene Personen und Schutzsuchende Sozialhilfe nach SKOS-Ansätzen erhalten. So kann deren Integration effektiv unterstützt werden. Die SKOS-Ansätze basieren auf einer wissenschaftlich fundierten Berechnungsgrundlage, was für das Leben in der Schweiz notwendig ist.

Weiter sind aus Sicht der SFH die grossen kantonalen Unterschiede in der Asylsozialhilfe fachlich nicht zu rechtfertigen. Die SFH unterstützt deshalb die Schaffung von Richtlinien und/oder Mindestempfehlungen für die Höhe und Ausgestaltung der Asylsozialhilfe. Dabei sollen die SKOS-Richtlinien als Orientierung gelten.

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